
Frühbehandlung
Bereits im Alter von 3 Jahren kann eine Behandlung bei Kindern sinnvoll sein, um "selbstverschuldeten Fehlentwicklungen" vorzubeugen. Gewohnheiten wie Daumenlutschen, Lippenpressen, falsches Schlucken oder auch zu langes Nuckeln an der Babyflasche führen oft zu Zahn- und Kieferfehlstellungen. Durch rechtzeitiges Erkennen und Abtrainieren durch Ihre Kieferorthopädin ist in dieser Phase noch eine Selbstheilung möglich. Ein frühzeitiger Besuch bei Ihrer Fachzahnärztin für Kieferorthopädie kann so mit einfachen Mitteln spätere, aufwändigere und teure Behandlungen vermeiden.
Behandlung im Wechselgebiss
Die Behandlung im Wechselgebiss erfolgt im Alter zwischen 9 und 13 Jahren. Fast 60 Prozent aller Jugendlichen in Deutschland tragen in dieser Zeit eine Zahnspange. Die kieferorthopädische Behandlung im Wechselgebiss erfolgt, um die bleibenden Zähne an der richtigen Stelle durchbrechen zu lassen. Durch Fördern und Steuern der Entwicklung des Kieferwachstums kann ein späterer Engstand der Zähne vermieden und so eine korrekte Verzahnung erreicht werden.
In dieser Wachstumsphase des Kiefers werden vor allem herausnehmbare Geräte eingesetzt, die allerdings unbedingt ein regelmäßiges Tragen und somit eine gewisse Motivation sowie Disziplin erfordern.
Behandlung im bleibenden Gebiss
Die Behandlung im bleibenden Gebiss erfolgt ab einem Alter von ca. 14 Jahren. Erst jetzt nach dem abgeschlossenen Wurzelwachstum ist der Einsatz der festsitzenden "Brackets" oder der neuen unsichtbaren Schienen möglich, um falsch liegende Zähne zu bewegen.